VOLKSBEGEHREN - EINTRAGUNGSZEITRAUM: 31. MÄRZ BIS 7. APRIL 2025

Veröffentlicht am: 27.03.2025

• ORF-Haushaltsabgabe NEIN

• Autovolksbegehren: Kosten runter!

• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

 

 

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden unter www.bmi.gv.at/volksbegehren. (ID-Austria erforderlich)

 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

 

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

Am Gemeindeamt Pöndorf können die Eintragungen während des Eintragungszeitraums zu folgenden Öffnungszeiten durchgeführt werden:

 

Montag,          31. März 2025,          von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag,         1. April 2025,           von 08:00 bis 20:00 Uhr,

Mittwoch,         2. April 2025,           von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag,     3. April 2025,           von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Freitag,            4. April 2025,           von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Montag,            7. April 2025,           von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!

 

Online können Sie eine Eintragung bis Montag, 7. April 2025, 20:00 Uhr, durchführen.