VOLKSBEGEHREN EINTRAGUNGSZEITRAUM: 11. BIS 18. MÄRZ 2024

Veröffentlicht am: 11.03.2024
Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
• CO2-Steuer abschaffen
• Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs- Volksbegehren
• Energieabgaben streichen – Volksbegehren
• Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
• Essen nicht wegwerfen!
• Frieden durch Neutralität
• Glyphosat verbieten!
• Kein Elektroauto-Zwang
• Kein NATO-Beitritt
• Nein zu Atomkraft-Greenwashing
• Neutralität Österreichs stärken
• Parteienförderungen abschaffen
• Tägliche Turnstunde
• BIST DU GESCHEIT

Am Gemeindeamt Pöndorf können die Eintragungen während des Eintragungszeitraums zu folgenden Öffnungszeiten durchgeführt werden:

Montag, 11. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 12. März 2024, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 13. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 14. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 15. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Montag, 18. März 2024, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis Montag, 18. März 2024, 20:00 Uhr, durchführen.


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht ) und zum Stichtag 05. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!

Bitte beachten:
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
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