REISEPASS - PERSONALAUSWEIS - ID AUSTRIA

Personen mit einem Wohnsitz in Pöndorf (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) haben die Möglichkeit, den Reisepass und/oder den Personalausweis im Bürgerservice der Gemeinde Pöndorf zu beantragen. Auch die Freischaltung der ID-Austria ist bei uns möglich. Dieses Serviceleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sollen Wege reduzieren und die Beantragung erleichtern – wir bitten Sie aber, folgende wesentliche Punkte zu beachten:

Freischaltung/Beantragung der ID-Austria

ACHTUNG – alle Informationen zum Umstieg von Handy-Signatur auf ID-Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at. Wenn Sie die Umstellung auf ID-Austria bei uns im Bürgerservice beantragen wollen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Wohnsitz in PÖNDORF
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • bitte ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate),
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Ein Führerschein kann als Nachweis nur in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis genommen werden da der Führerschein selbst nichts über die Staatsangehörigkeit der Bürger aussagt)
  • Ihr Smartphone mitbringen

Diese Freischaltung ist ein kostenloses Service!

Reisepass und Personalausweis:

Die Ausstellung der Dokumente dauert über Gemeindeantrag (zurzeit) ca. 4 Wochen! Sollten Sie Ihr Dokument schneller benötigen, stehen Ihnen dafür nach wie vor alle Bezirkshauptmannschaften sowie Magistrate des Landes Österreich zur verfügung.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde (eine Gemeinde ist im Regelfall keine Passbehörde) - gestellt werden.Die Antragstellung muss persönlich erfolgen (das gilt auch für Kinder ab der Geburt!)

Benötigte Unterlagen für Erwachsene:

  • Erstausstellung: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Verlängerung: Alter Reisepass, wenn nicht länger als 5 Jahre abgelaufen
  • Ergänzende Unterlagen: Heirats- bzw. Scheidungsurkunde bei Namensänderung

Benötigte Unterlagen für Kinderdokumente:

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Ein Reisepass für Kinder kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.

    Beispiele:

    • Für Kinder, deren Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist. 
    • Für Kinder, deren Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
    • Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

Fotos (1 Stk, max. ½ Jahr alt) – Das Foto muss den Passbildkriterien entsprechen – diese finden Sie hier.

  • Achtung: Passbilder von Schulfotografen entsprechen oft NICHT den Kriterien

 

Kosten (Zahlung mittels Zahlschein):
Reisepass:

  • Erwachsene € 75,90
  • Kinderpass (bis 12 Jahre) € 30,00

Personalausweis (Scheckkarte):

  • Erwachsene € 61,50
  • Kinder (bis 16 Jahre) € 26,30

Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit (2 Jahre gültig) (1x Personalausweis und 1x Reisepass). Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.

Express oder 1-Tages-Express Zustellungen können NICHT am Gemeindeamt beantragt werden.