OÖ FAMILIENKARTE – "ERSTKARTE" BEREITS IN DER SCHWANGERSCHAFT

Veröffentlicht am: 31.01.2025

Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, beispielsweise bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Kind (Kinderwagen, Kleidung etc.), sollen künftig auch werdende Eltern(teile) bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als „Erstkarte“ beantragen können.

Voraussetzungen für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte:

  • Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche

  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich

  • Bei ausländischen Staatsbürgern (ausgenommen Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich

Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte ist ein Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.).

Der Antrag ist via Online-Formular auf familienkarte.at zu stellen. Die OÖ Familienkarte wird nach Prüfung digital in der Familienkarte APP zur Verfügung gestellt. Nach der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde zu übermitteln, somit wird die OÖ Familienkarte verlängert.

Zum Online-Antrag