FÖRDERUNGEN

Gemeindeförderung für Ausbildungsabschlüsse mit ausgezeichnetem Erfolg

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. September 2009 wurde einstimmig die Gewährung einer Förderung in Höhe von € 100,00 beschlossen für

  • Lehrabschluss mit Auszeichnung
  • Reife- bzw. Diplomprüfung mit Auszeichnung
  • Meisterprüfung mit Auszeichnung
  • Studienabschluss mit Auszeichnung

Die Regelung gilt für abgelegte Prüfungen ab 1. Jänner 2009.
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich dem das Zeugnis beizulegen ist.
>> Ansuchen Ausbildungsabschluss



Geburt eines Kindes

Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Gutscheine im Wert von € 40,00.



Schulveranstaltungsbeihilfe der Gemeinde

Die Subvention von € 70,00 wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder im gleichen Schuljahr an einer Schulveranstaltung teilnehmen. Beide Kinder müssen noch die Pflichtschule besuchen.
>> Schulveranstaltungsbeihilfe



Studienförderung

gültig ab 1.9.2015 und wird an Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Pöndorf gewährt.
>> Studienförderung

Richtlinen:

  • Gefördert werden Studien mit akademischen Abschluss an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer Akademie oder gleichwertigen Ausbildungsstätte in Vollzeitstudium.
  • Studienförderung wird bis zum 24 Lebensjahr gewährt.
  • Hauptwohnsitz muss mit 31.10. in Pöndorf gemeldet sein
  • Nebenwohnsitz muss mit 31.10. im Studienort angemeldet sein
  • Als Nachweis des Studiums ist eine Inskriptionsbestätigung (des Wintersemesters) vorzulegen
  • Höhe der Förderung ist € 150,00 und wird mit Ende des Studienjahres (ab Juli) in Form von Einkaufsgutscheinen ausbezahlt.
  • Antrag kann bis 31.12. rückwirkend für das vergangen Studienjahr gestellt werden.
    (Beispiel: Studienjahr 2015/16, Hauptwohnsitz am 31.10.2015 in Pöndorf, Nebenwohnsitz am 31.10.2015 am Studienort, Antragstellung bis 31.12.2016 möglich)
  • Die Förderung wird nach Maßgabe der im Voranschlag der Gemeinde vorgesehenen Mittel gewährt. Davon kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
  • Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn sich nach Auszahlung des Förderungsbetrages herausstellt, dass diese aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ausbezahlt worden ist.

Gemeindeförderung an die Eltern für Schüler/Innen die das 9. Schuljahr an einer privaten oder ähnlichen Schule besuchen

Die Förderung wird in Höhe des zu entrichtenden Schulgeldes inklusive Kochgeld, Regie- oder Organisationsbeiträge usw. bis zu einem maximalen Betrag von Euro 1.000,-- gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Schuljahres aufgrund einer vorzulegenden Schulgeldbestätigung an die Eltern.

>> Ansuchen 9. Schulstufe



Windelgutschein für Mehrwegwindel

Es handelt sich dabei um eine Gemeinsame Aktion der . Abfallverbände, der Gemeinden, des regionalen Fachhandels und des Vereins WIWA (Verein zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstiels).

Der Gutschein kann vor der Geburt gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder nach der Geburt gegen Vorlage der Geburtsurkunde beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Die Förderung der Gemeinde beträgt € 50,00 für den Windelgutschein des Vereines WIWA. Der Windelgutschein wird von allen teilnehmenden Händlern (zu finden auf www.windelgutschein.at) beim Kauf einer Grundausstattung in Zahlung genommen.