Gemeindeförderung für Ausbildungsabschlüsse mit ausgezeichnetem Erfolg
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. September 2009 wurde einstimmig die Gewährung einer Förderung in Höhe von € 100,00 beschlossen für
- Lehrabschluss mit Auszeichnung
- Reife- bzw. Diplomprüfung mit Auszeichnung
- Meisterprüfung mit Auszeichnung
- Studienabschluss mit Auszeichnung
Die Regelung gilt für abgelegte Prüfungen ab 1. Jänner 2009.
Für den Erhalt der Förderung ist ein Antrag beim Gemeindeamt erforderlich dem das Zeugnis beizulegen ist.
>> Ansuchen Ausbildungsabschluss
Geburt eines Kindes
Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Gutscheine im Wert von € 40,00.
Schulveranstaltungsbeihilfe der Gemeinde
Die Subvention von € 70,00 wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder im gleichen Schuljahr an einer Schulveranstaltung teilnehmen. Beide Kinder müssen noch die Pflichtschule besuchen.
>> Schulveranstaltungsbeihilfe
Studienförderung
gültig ab 1.9.2015 und wird an Studentinnen und Studenten mit Hauptwohnsitz in Pöndorf gewährt.
>> Studienförderung
Richtlinen:
- Gefördert werden Studien mit akademischen Abschluss an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule bzw. einer Akademie oder gleichwertigen Ausbildungsstätte in Vollzeitstudium.
- Studienförderung wird bis zum 24 Lebensjahr gewährt.
- Hauptwohnsitz muss mit 31.10. in Pöndorf gemeldet sein
- Nebenwohnsitz muss mit 31.10. im Studienort angemeldet sein
- Als Nachweis des Studiums ist eine Inskriptionsbestätigung (des Wintersemesters) vorzulegen
- Höhe der Förderung ist € 150,00 und wird mit Ende des Studienjahres (ab Juli) in Form von Einkaufsgutscheinen ausbezahlt.
- Antrag kann bis 31.12. rückwirkend für das vergangen Studienjahr gestellt werden.
(Beispiel: Studienjahr 2015/16, Hauptwohnsitz am 31.10.2015 in Pöndorf, Nebenwohnsitz am 31.10.2015 am Studienort, Antragstellung bis 31.12.2016 möglich) - Die Förderung wird nach Maßgabe der im Voranschlag der Gemeinde vorgesehenen Mittel gewährt. Davon kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
- Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn sich nach Auszahlung des Förderungsbetrages herausstellt, dass diese aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben ausbezahlt worden ist.
Gemeindeförderung an die Eltern für Schüler/Innen die das 9. Schuljahr an einer privaten oder ähnlichen Schule besuchen
Die Förderung wird in Höhe des zu entrichtenden Schulgeldes inklusive Kochgeld, Regie- oder Organisationsbeiträge usw. bis zu einem maximalen Betrag von Euro 1.000,-- gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Schuljahres aufgrund einer vorzulegenden Schulgeldbestätigung an die Eltern.
Windelgutschein für Mehrwegwindel
Es handelt sich dabei um eine Gemeinsame Aktion der OÖ. Abfallverbände, der Gemeinden, des regionalen Fachhandels und des Vereins WIWA (Verein zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstiels).
Der Gutschein kann vor der Geburt gegen Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder nach der Geburt gegen Vorlage der Geburtsurkunde beim Gemeindeamt abgeholt werden.
Die Förderung der Gemeinde beträgt € 50,00 für den Windelgutschein des Vereines WIWA. Der Windelgutschein wird von allen teilnehmenden Händlern (zu finden auf www.windelgutschein.at) beim Kauf einer Grundausstattung in Zahlung genommen.