WAHLINFORMATION ZUR EUROPAWAHL 9. JUNI 2024

Veröffentlicht am: 07.05.2024

Am Sonntag, den 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wahlzeit: von 8:00 bis 14:00 Uhr durchgehend

Wahlberechtigt: Sind Personen die am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

!Achtung Änderung der Wahllokale!

Für die EU-Wahl befindet sich das Wahllokal für den Sprengel I im Musikheim beim Feuerwehrhaus in Pöndorf, der Sprengel III Forstern wird für diese und zukünftige Wahlen nach Haberpoint zum neuen Feuerwehrhaus verlegt.

Sprengel I Pöndorf, Musikheim Pöndorf in Pöndorf 6 für Bergham, Brunnwies, Fellern, Haidach, Kirchham, Landgraben, Pading und Pöndorf

Sprengel II Kirchham, Volksschule Pöndorf in Kirchham 44 für Hechfeld, Lascostraße, Matzlröth, Obermühlham, Plain, Schrofnerstraße, Schwaigern, Untermühlham, Unterreith und Volkerding

Sprengel III Haberpoint, Feuerwehrhaus Haberpoint in Haberpoint 7 für Forstern, Gaisteig, Geretseck, Haberpoint, Hocheck, Nößlthal, Oberschwand, Preinröth, Schachen und Unterschwand

Wahlservice: Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger*innen bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).

Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 09. Juni im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.

Nun drei Möglichkeiten:

  • Persönlich in der Gemeinde (unbedingt Lichtbildausweis und amtliche Wahlinformation mitnehmen),
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet z.B. mit ID-Austria, oder auf www.meinewahlkarte.at

UNSERE TIPPS:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls möglich!
  • Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 05. Juni. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung meistens mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • Die Abgabe der Wahlkarte bei uns am Gemeindeamt ist nicht möglich!
  • Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.